c) Die Projektänderung vom 29. Juli 2021 umfasst Änderungen auf der Ostseite zur Strasse hin: Die beiden unteren Stützmauern wurden verkürzt. Die Mauerhöhe nimmt gegen Osten ab, bis die Stützmauern im Terrain oberhalb der Böschung verschwinden. Zur Strasse hin bleibt die Böschung erhalten. Das Bauvorhaben bleibt dadurch in seinen Grundzügen gleich und es werden keine nachbarlichen oder öffentlichen Interessen betroffen. Es handelt sich um eine Projektänderung im Sinne von Art. 43 BewD. Die Gemeinde und die Beschwerdeführer erhielten Gelegenheit, zur Projektänderung vom 28. Juli 2021 Stellung zu nehmen. Die Gemeinde äusserte sich positiv, die Beschwerdeführer lehnen das Bauvorhaben ab.