a) Der Beschwerdegegner reichte im Beschwerdeverfahren zwei Projektänderungen ein. Das geänderte Projekt tritt jeweils an die Stelle des vorherigen Projekts. Nur über die Projektänderung vom 29. Juli 2021 ist im vorliegenden Verfahren noch zu entscheiden. Damit gelten das von der Gemeinde bewilligte Bauprojekt und die frühere Projektänderung als zurückgezogen.9