Dieser Aufforderung kam der Beschwerdegegner mit Eingabe vom 16. November 2021 nach. Dazu nahmen die Beschwerdeführer und die Gemeinde je mit Eingaben vom 15. Dezember 2021 Stellung. 12. Auf Aufforderung des Rechtsamts reichte der Beschwerdegegner am 8. Januar 2022 eine Analyse des Terrainverlaufs durch den Geometer sowie einen vom Geometer plausibilisierten Projektplan betreffend den Terrainverlauf bei der westlichen Parzellengrenze ein.