10. Mit Verfügung vom 3. September 2021 stellte das Rechtsamt den Beschwerdeführern den Bericht des Leiters Tiefbau der Gemeinde Bolligen vom 12. Januar 2021 zu und gab ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Beschwerdeführer äusserten sich mit Eingabe vom 20. September 2021, der Beschwerdegegner mit Eingaben vom 8. September 2021 und 25. Oktober 2021.