2/16 BVD 110/2021/68 Baubewilligung für die Projektänderung vom 29. Juli 2021 zu erteilen. Mit Eingabe vom 26. August 2021 teilten die Beschwerdeführer mit, dass sie an den Rechtsbegehren und der Begründung ihrer Beschwerde vollumfänglich festhielten, soweit diese durch die Projektänderung nicht gegenstandslos geworden sei.