7. Mit Eingabe vom 29. Juli 2021 reichte der Beschwerdegegner eine weitere Projektänderung ein. Gleichzeitig teilte er mit, dass er nicht mehr anwaltlich vertreten sei. 8. Das Rechtsamt teilte mit Verfügung vom 4. August 2021, dass die Planänderung vom 29. Juli 2021 als Projektänderung im Sinne von Art. 43 BewD3 entgegengenommen werde. Es forderte den Beschwerdegegner auf, massstabgetreue und original unterzeichnete Projektpläne nachzureichen. Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit, zur Projektänderung Stellung zu nehmen.