Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit, sich zu diesen Fragen zu äussern. Der Beschwerdegegner erhielt zudem die Gelegenheit, eine allfällige Projektänderung einzureichen. 6. Mit Eingabe vom 9. Juli 2021 reichte der Beschwerdegegner eine erste Projektänderung ein (datiert vom 7. Juli 2021). Die Gemeinde teilte mit Stellungnahme vom 16. Juli 2021 mit, dass das Lichtraumprofil eingehalten werden müsse. Die Beschwerdeführer brachten mit Eingabe vom 20. Juli 2021 vor, die beantragte Ausnahme für die Unterschreitung des Strassenabstands sei wegen fehlender Ausnahmegründe zu verweigern und dem Vorhaben der Bauabschlag zu erteilen.