4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Der damals noch anwaltlich vertretene Beschwerdegegner beantragt mit Beschwerdeantwort vom 30. April 2021, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden könne und der Entscheid der Gemeinde sei zu bestätigen. Die Gemeinde beantragt mit Stellungnahme vom 12. Mai 2021, die Beschwerde sei abzuweisen.