3. Dagegen reichten die Beschwerdeführer am 9. April 2021 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 9. März 2021 und die Erteilung des Bauabschlags. Eventuell sei die Sache zur erneuten Beurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen.