Für die BVD besteht kein Grund, von den plausiblen und schlüssigen Ausführungen des AUE, Abteilung Immissionsschutz, sowie deren weitergehenden Anforderung an die Kaminhöhe abzuweichen. Die geplante Kaminhöhe entspricht nach dem Gesagten aus Sicht der Luftreinhaltung den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Kamin-Empfehlungen samt den weitergehenden Anforderungen des AUE, Abteilung Immissionsschutz. Weitere Gründe, die gegen eine Bewilligung des Vorhabens sprechen, sind nicht ersichtlich. Die Projektänderung 2 kann daher bewilligt werden. 4. Kosten