d) Nachdem den Verfahrensbeteiligten der Fachbericht des AUE, Abteilung Immissionsschutz, eröffnet wurde, reichte die Beschwerdegegnerschaft am 20. September 2021 die Projektänderung 2 ein. Diese sieht weiterhin ein Abgasrohr am bestehenden Standort vor. Neu soll die Kaminmündung des Abgasrohrs das Flachdach des geplanten Aufbaus um 1 m überragen. Damit setzte die Beschwerdegegnerschaft die Vorgabe aus dem Fachbericht des AUE, Abteilung Immissionsschutz, um. Für die BVD besteht kein Grund, von den plausiblen und schlüssigen Ausführungen des AUE, Abteilung Immissionsschutz, sowie deren weitergehenden Anforderung an die Kaminhöhe abzuweichen.