Auf zwei Seiten seien höhere Gebäude, welche als Hindernisse wirken und die Ableitung der Abgase behindern würden. Zudem werde mit dem Bau der Attikawohnung auf einer weiteren Seite ein Hindernis erstellt. Das AUE, Abteilung Immissionsschutz, kommt abschliessend zum Schluss, unter Berücksichtigung der vorerwähnten Überbauungssituation könne nach Ziff. 7 der Kamin- Empfehlungen ein höherer Kamin verlangt werden. Die Kaminmündung müsse das Flachdach der geplanten Attikawohnung um mindestens 1 m überragen. Damit würden nur noch auf zwei Seiten Hindernisse bestehen und die Abgase könnten genügend verdünnt und weggetragen werden.