c) Nach Eingang der Projektänderung 1 hat die BVD beim AUE, Abteilung Immissionsschutz, zur Frage der geplanten Höhe des Abgasrohrs einen Fachbericht eingeholt. Das AUE, Abteilung Immissionsschutz, beurteilte die geplante Kaminhöhe negativ und führte insbesondere aus, gemäss ihrer Vollzugspraxis werde auch bei Öl- und Gasfeuerungen ein Einwirkungsbereich von 10 m angewendet, um die Gesamtsituation zu beurteilen. Im vorliegenden Fall bestehe innerhalb dieses Bereichs eine besondere Überbauungssituation und es seien Immissionsorte vorhanden. Auf zwei Seiten seien höhere Gebäude, welche als Hindernisse wirken und die Ableitung der Abgase behindern würden.