Kaminen über Dach verbindlich. Für Gasfeuerungsanlagen bis 350 kW gelten die Vorgaben gemäss Ziff. 3 der Kamin-Empfehlungen. Gemäss diesen Vorgaben muss die Kaminmündung ein Flachdach um mindestens 1.50 m überragen (Ziff. 3.2 Abs. 1 Bst. b) und ein begehbares Flachdach um mindestens 2 m ab Dachfläche (Ziff. 3.2 Abs. 1 Bst. c). Bei einer Gasfeuerungsanlage bis 40 kW Feuerungswärme kann von den vorgenannten Anforderungen abgewichen werden. Jedoch muss die Kaminmündung die Dachfläche im rechten Winkel um mindestens 1 m überragen (Ziff. 3.2 Abs. 2).