c) Das umstrittene Bauvorhaben bleibt auch nach der Projektänderung 2 in den Grundzügen gleich. Die Änderung gegenüber dem ursprünglichen Projekt beschränkt sich einzig auf ein bereits heute bestehendes, aber auf den bewilligten Planunterlagen nicht mehr aufgeführtes Abgasrohr in der nördlichen Ecke des Gebäudes. Mit der Projektänderung 2 soll auch nach der Realisation des Aufbaus an gleicher Stelle ein Abgasrohr stehen. Gegenüber dem heutigen Zustand wird das Abgasrohr nach dem Rück- und Wiederaufbau in der Höhe minim um 0.10 m reduziert. Es wird zukünftig eine Höhe von 4 m ab oberkant des bestehenden Flachdachs haben.