a) Das Bauvorhaben betrifft den Aufbau eines Wohngeschosses auf dem bestehenden Flachdach. Die darunterliegenden Wohnungen verfügen bereits heute über eine Gasheizung, welche vom Bauprojekt nicht berührt ist. Die Abgase dieser Gasheizung werden heute über ein Abgasrohr im nördlichen Bereich des Gebäudes über das Dach eines Nebenbaus auf dem bestehenden Flachdach abgeführt. Gemäss den bewilligten Planunterlagen wird der Nebenbau auf diesem Flachdach zurückgebaut. Auf den bewilligten Plänen ist das Abgasrohr nicht mehr enthalten, obwohl die Gasheizung bestehen bleibt. Mit der Projektänderung 1 passte die Beschwerdegegnerschaft das Bauvorhaben dahingehend an, dass das bestehende Abgasrohr