1. Die Beschwerdegegnerschaft reichte am 13. Januar 2020 bei der Stadt Biel ein Baugesuch ein für den Aufbau eines Wohngeschosses auf dem bestehenden Flachdach auf Parzelle Biel/Bienne Grundbuchblatt Nr. I.________. Die Parzelle liegt in der Bauzone 2 und der Mischzone A. Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderem der Beschwerdeführer Einsprache. Während des Baubewilligungsverfahrens reichte die Beschwerdegegnerschaft eine Projektänderung ein, worauf das angepasste Bauprojekt erneut publiziert wurde. Der Beschwerdeführer reichte erneut eine Einsprache ein, mit welcher er seine erste Einsprache ergänzte. Mit Gesamtbauentscheid vom 8. März 2021 erteilte die Stadt Biel die Baubewilligung.