d) Für die Zugänglichkeit der geplanten Dachterrasse soll wie bereits ausgeführt neben der bestehenden Liftaufbaute auf dem Dach ein Treppenaufgang gebaut werden. Dessen Standort ist gemäss den Baubewilligungsplänen direkt an der nördlichen Fassade geplant. Der vorgesehene 26 Vgl. Baubewilligung des Regierungsstatthalters des Amtsbezirks Bern vom 12. August 1965, Baubewilligungsakten