Bern zur Erhöhung des Gebäudes um 21 cm am G.________ 12, Baukontroll-Nr. 170/165 21 Vgl. Baubewilligung des Regierungsstatthalters des Amtsbezirks Bern vom 12. August 1965 und Protokoll der Einspracheverhandlung vom 28. Mai 1965, Baubewilligungsakten der Stadt Bern zur Erhöhung des Neubaus um 21 cm an der M.________strasse30, Baukontroll-Nr. 178/1966 9/15 BVD 110/2021/63 an die westliche Parzellengrenze erlaubt und das Dachterrassengeländer muss auf der Westseite keinen Abstand einhalten.