b) Auf dem Situationsplan zum Baugesuch ist ersichtlich, dass auf der Gebäudesüdseite der Abstand gegenüber dem G.________weg durch eine Baulinie festgelegt wird. Diese geht dem gesetzlich geregelten Strassenabstand vor. Die südliche Fassadenlinie des viergeschossigen Gebäudes befindet sich innerhalb der Baulinie. Auch die geplante Dachterrasse mitsamt Absturzsicherungen und Treppenhausaufbau liegt somit innerhalb der Baulinie, weshalb das Bauvorhaben südseitig nicht gegen eine Grenzabstandsvorschrift verstösst. 8. Grenzabstand Westseite