d) In der Stadt Bern müssen also die Balkone wegen den Immissionen einen gewissen Grenzabstand einhalten, wenn auch einen verkürzten. Balkone und Dachterrassen sind nicht von Wänden umschlossen, sondern dienen dem Aufenthalt der Bewohner im Freien, wobei dort die Aufenthaltsdauer normalerweise wetterabhängig und kürzer als in den Innenräumen ist. Da die Immissionen einer Dachterrasse für die Nachbarschaft aus Gründen des Lärmschutzes und des Schutzes der Privatsphäre der Nachbarschaft vergleichbar mit denjenigen eines Balkons sind,