Die Anpassung der Raumaufteilung im Inneren des Gebäudes wurde der Beschwerdeführerin mit Bauentscheid (ordentlicher Baubewilligung und Teilbauabschlag) der Stadt Bern vom 10. März 2021 ebenfalls bereits rechtskräftig bewilligt, weshalb es im vorliegenden Verfahren lediglich um die Bewilligung der Installation des Treppenaufgangs sowie der Terrasse mitsamt Geländer auf dem Flachdach geht. Aus dem Plan des Grundrisses zur Dachaufsicht geht hervor, dass das Geländer um 1.48 m vom Fassadenrand zurückversetzt erstellt und der Treppenaufgang direkt neben die bestehende Liftaufbaute bündig an die Nordfassade gebaut werden soll. Mit dem Treppenaufgang soll der Liftaufbau um 70 cm erhöht werden.