Die Balkonanbauten auf der Nordseite des Gebäudes hat die Stadt Bern mit Bauentscheid vom 28. Mai 2018 rechtskräftig bewilligt. Die Anpassung der Raumaufteilung im Inneren des Gebäudes wurde der Beschwerdeführerin mit Bauentscheid (ordentlicher Baubewilligung und Teilbauabschlag) der Stadt Bern vom 10. März 2021 ebenfalls bereits rechtskräftig bewilligt, weshalb es im vorliegenden Verfahren lediglich um die Bewilligung der Installation des Treppenaufgangs sowie der Terrasse mitsamt Geländer auf dem Flachdach geht.