b) Die Beschwerdeführerin beabsichtigt, das bestehende Gebäude zu sanieren, im Norden zusätzliche, bereits bewilligte Balkone anzubringen, die Raumaufteilung anzupassen und auf dem Dach des Mehrfamilienhauses eine Dachterrasse zu verwirklichen. Die Balkonanbauten auf der Nordseite des Gebäudes hat die Stadt Bern mit Bauentscheid vom 28. Mai 2018 rechtskräftig bewilligt.