betreffend die Verfügung der Baubewilligungsbehörde der Stadt Bern vom 10. März 2021 (Baukontroll-Nr. 2018-0465; Dachterrasse mit Treppenaufgang und Absturzsicherung) I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdeführerin reichte am 20. Juli 2018 bei der Stadt Bern ein Baugesuch ein für die Anpassung der Raumaufteilung, der Installation eines Treppenaufgangs sowie einer Terrasse auf dem Flachdach des bestehenden Gebäudes auf Parzelle Bern 5 Grundbuchblatt Nr. F.________. Gegen das Bauvorhaben erhob der C.________Verein Einsprache.