Entsprechend erteilt die Stadt Thun Ausnahmen für die Überschreitung der Ausnützungsziffer nur bei einer sehr geringen Überschreitung und nur einzelfallweise. Angesichts des Masses, um das die Ausnützungsziffer im vorliegenden Fall überschritten werden soll, müsste der Beschwerdeführer gewichtige Gründe vorbringen, damit eine Ausnahmebewilligung erteilt werden könnte. Solche sind hier nicht ersichtlich: Das Gebot der haushälterischen Bodennutzung ist ein allgemeiner Grundsatz, der bei allen Um- und Ausbauprojekten angefügt werden kann und deshalb nach der Rechtsprechung keinen Ausnahmegrund darstellt.33 Auch das Argument des besseren Wärmedämmungseffekts verfängt nicht.