b) Die Stadt Thun hat die Ausnahmebewilligung für das Überschreiten der Ausnützungsziffer im Zusammenhang mit der Wohnraumerweiterung verweigert und den Bauabschlag erteilt. Sie erwog, dass keine besonderen Verhältnisse vorlägen. Bei der Erweiterung eines einzelnen Wohnraumes einer Dreieinhalb-Zimmer-Wohnung von baubewilligten 39.28 m2 auf neu 49.56 m2 könne nicht von einer verbesserten haushälterischen Bodennutzung gesprochen werden. In der Stellungnahme vom 10. Mai 2021 führte die Stadt Thun weiter aus, die Ausnahmebewilligung für die Überschreitung der Ausnützungsziffer im Jahr 2013 sei für den Liftanbau mit der Begründung des altersgerechten Wohnens erteilt worden.