Zu berücksichtigen ist allerdings, dass das Mehrfamilienhaus bereits heute über drei Vollgeschosse verfügt. Es könnte daher in der Wohnzone W3 nicht um ein weiteres Attikageschoss aufgestockt werden, da die Attikaregelung wegfällt (vgl. S. 26 des Erläuterungsberichts in der Fassung des Mitwirkungsverfahrens).26 Neu würde auch eine Fassadenhöhe von 10 m gelten, innerhalb derer sämtliche Geschosse Platz haben müssten. Da die Fassadenhöhe des Mehrfamilienhauses schon heute 10 m beträgt, wäre ein zusätzliches Attikageschosse auch infolge der ausgeschöpften Gebäudehöhe unzulässig (vgl. Art. 21 Abs. 1 BR27 in der Fassung des Mitwirkungsverfahrens).28 Schliesslich wären hier auch die