d) Aufgrund eines Hinweises aus der Bevölkerung führte die Baupolizeibehörde der Stadt Thun am 3. Dezember 2019 in der Attikawohnung des Beschwerdeführers eine Kontrolle durch. Dabei stellte die Baupolizeibehörde fest, dass der ursprünglich offene Terrassensitzplatz – mit Ausnahme des «Entrée» – in das Wohnzimmer integriert worden ist. Das zeigen die Fotos der Baukontrolle vom 3. Dezember 2019.19 Gemäss dem Grundrissplan «Atikageschoss» vom 10. September 2020 und den Berechnungen in den Akten beträgt die Aussensitzplatzfläche, die in das Wohnzimmer integriert worden ist, rund 12 m2.20