c) Am 31. Januar 2013 reichte die Miteigentümergemeinschaft F.________strasse 91, vertreten durch den Beschwerdeführer, ein Baugesuch ein für einen Liftanbau an der Ostfassade. Das Baugesuch beinhaltete ausserdem den Anbau eines Lagerraums und eines Reduits auf der Nordseite der Attikawohnung.16 Nicht Gegenstand des Baugesuchs war die Erweiterung der bestehenden Wohnung im Attikageschoss. Mit Bauentscheid vom 7. August 2013 erteilte die Stadt Thun für den Liftanbau sowie für den Anbau des Lagerraums und des Reduits die Baubewilligung.17 Im Zuge der Lifterschliessung wurde von Osten her im Bereich der ursprünglich offenen Terrasse ein Aussenzugang «Entrée» zur Attikawohnung bewilligt.