Demgegenüber sei bezüglich des Liftanbaus eine Ausnahmebewilligung für die Überschreitung der Ausnützungsziffer möglich, wobei die besonderen Verhältnisse aufgezeigt und begründet werden müssten. Hinsichtlich der Lagerräume und des Reduits erklärte die Stadt Thun im Schreiben vom 24. April 2012, dass diese nicht an die Bruttogeschossfläche angerechnet werden müssten.