Weiter beinhaltete die Bauanfrage den Anbau eines Fassadenlifts auf der Ostseite des dreigeschossigen Mehrfamilienhauses.15 Mit Schreiben vom 24. April 2012 teilte die Stadt Thun dem damaligen Projektverfasser mit, dass für die Raumerweiterung der Attikawohnung die Ausnahmebewilligung zur Überschreitung der Ausnützungsziffer nicht in Aussicht gestellt werden könne. Demgegenüber sei bezüglich des Liftanbaus eine Ausnahmebewilligung für die Überschreitung der Ausnützungsziffer möglich, wobei die besonderen Verhältnisse aufgezeigt und begründet werden müssten.