Durch die vom Flachdach rückversetzte Wohnzimmerfassade entstand ausserhalb des Wohnzimmers unter dem Dachvorsprung ein gedeckter Terrassensitzplatz ausserhalb der Gebäudehülle. Gemäss den Akten wurde dieser Terrassensitzplatz im Jahr 1969 auf einer Länge von rund 2.30 m bündig auf der Flucht des Attikaflachdaches teilweise mit Glas eingewandet, womit eine Art Windfang entstand. Dafür erteilte die Stadt Thun mit Bauentscheid vom 20. Juni 1969 die Baubewilligung.10 b) Mit Schreiben vom 15. März 2012 gelangte der Beschwerdeführer mit einer Bauvoranfrage an die Stadt Thun.11 Die Fotos zur Bauanfrage zeigen, dass der ostseitige Terrassensitzplatz in