Das dreigeschossige Mehrfamilienhaus F.________strasse 91 wurde am 24. Mai 1965 baubewilligt und verfügt zusätzlich über ein Attikageschoss mit einer Dreieinhalb-Zimmer- Wohnung.7 Das Wohnzimmer liegt im südöstlichen Bereich des Attikageschosses.8 Ursprünglich verlief die ostseitige Fassadenflucht des Wohnzimmers auf der Länge von rund 9.10 m um ca. 1.50 m zurückversetzt vom Attikaflachdach, wie aus dem bewilligten Grundrissplan zur Baubewilligung vom 24. Mai 1965 hervorgeht.9 Durch die vom Flachdach rückversetzte Wohnzimmerfassade entstand ausserhalb des Wohnzimmers unter dem Dachvorsprung ein gedeckter Terrassensitzplatz ausserhalb der Gebäudehülle.