Die übrigen Teile des Bauentscheids vom 4. März 2021 sind nicht strittig. Insoweit ist der Bauentscheid der Stadt Thun vom 4. März 2021 in Rechtskraft erwachsen. Streitgegenstand bildet demnach einzig der Bauentscheid und die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bezüglich der Wohnraumerweiterung. 3. Sachverhalt zur Wohnraumerweiterung