b) Anfechtungsobjekt ist der Bauentscheid mit Wiederherstellungsverfügung der Stadt Thun vom 4. März 2021. Dieser umfasst die Baubewilligung für diverse Umbauarbeiten innerhalb der Attikawohnung, das Erstellen einer Pergola sowie das Erstellen von Vordächern. Für die Sauna und die Wohnraumerweiterung erteilte die Stadt Thun hingegen den Bauabschlag und ordnete die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes an. Die Beschwerde richtet sich einzig gegen den Bauabschlag bezüglich der Wohnraumerweiterung und deren Wiederherstellung. Die übrigen Teile des Bauentscheids vom 4. März 2021 sind nicht strittig.