Abs. 1 Bst. a und c des Gesetzes vom 1. Dezember 1996 über die Ruhe an öffentlichen Feiertagen (FRG; BSG 555.1) 5 Vgl. Sendungsnachverfolgung in den Beschwerdeakten der BVD 2/11 BVD 110/2021/62 bezüglich der Wohnraumerweiterung zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes verpflichtet wurde, ist durch den vorinstanzlichen Entscheid beschwert und daher zur Beschwerdeführung legitimiert. Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten.