3. Gegen den Entscheid betreffend die Wohnraumerweiterung und deren Wiederherstellung reichte der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 6. April 2021 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er stellt folgende Anträge: «1. Der Gesamtentscheid des Bauinspektorats der Stadt Thun vom 4. März 2021 sei soweit die Wohnraumerweiterung betreffend aufzuheben; 2. Dem Bauvorhaben sei soweit die Wohnraumerweiterung betreffend die Baubewilligung unter Einräumung einer Ausnahmebewilligung für das Nichteinhalten der maximal zulässigen Ausnützungsziffer zu erteilen; 3. Eventualiter: