2. Mit Entscheid vom 4. März 2021 erteilte die Stadt Thun für diverse Umbauarbeiten innerhalb der Attikawohnung sowie die Pergola und die Vordächer ausserhalb der Attikawohnung die Baubewilligung. Bezüglich der Wohnraumerweiterung und die Sauna verweigerte die Stadt Thun die Baubewilligung sowie die Ausnahmebewilligung für das Überschreiten der zulässigen Ausnützungsziffer. Sie ordnete die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands an und gewährte für die Demontage der Sauna und den Rückbau der Wohnraumerweiterung eine Frist bis am 27. August 2021. Gleichzeitig drohte sie die Ersatzvornahme an.