1. Der Beschwerdeführer ist Stockwerkeigentümer der Attikawohnung an der F.________strasse 91 in Gwatt (Thun - Strättligen Gbbl. Nr. G.________). Er reichte am 6. März 2020 bzw. 7. August 2020 bei der Stadt Thun nachträglich ein Baugesuch ein für diverse Umbauarbeiten, namentlich für eine Wohnraumerweiterung, das Erstellen von Vordächern, einer Pergola und einer Sauna. Für die Wohnraumerweiterung der Attikawohnung stellte er ein Ausnahmegesuch für das Überschreiten der Ausnützungsziffer. Die Parzelle, auf der sich das Mehrfamilienhaus F.________strasse 91 befindet, liegt in der Zone «Wohnen W2».1 Gegen das Bauvorhaben gingen zwei Einsprachen ein.