nicht behauptet. Er stört sich vielmehr am Lärm, welcher durch den Betrieb von Maschinen (Rasenmähen, Motorsensen, Laubbläser usw.) entsteht. Es trifft zwar zweifelsohne zu, dass beim Betrieb und Unterhalt eines Friedhofs ein gewisser Lärm durch solche Maschinen bzw. Geräte entsteht. Dass dadurch im Mittel übermässige Lärmemissionen entstehen würden, kann jedoch ausgeschlossen werden. Zudem gilt es zu beachten, dass auch das Vorsorgeprinzip kein Anspruch auf das komplette Eliminieren von Lärmquellen gibt.