nicht entgegenstehen. Die vorgesehene Natursteinmauer fasst die Friedhofanlage südwestseitig ein und stellt eine wünschenswerte Abgrenzung dieses Areals hin zur Wohnbebauung dar. Dieser «Abschluss» soll erkennbar sein, und dennoch integriert sich die Natursteinmauer gut in die Umgebung. Auch wenn die Rodung von zahlreichen Bäumen bedauert wird, so würdigt die OLK die gewählte Neubepflanzung dennoch mittelfristig explizit als geschickte Fortschreibung des Bestands und als Beitrag an ein in sich stimmiges Gesamtbild. Diese positive Beurteilung ist nachvollziehbar; was der Beschwerdeführer dagegen vorbringt, vermag nicht zu überzeugen.