Die geplanten Auf- und Abtragungen stehen in direktem Bezug zu Auflagen bezüglich Rollstuhlgängigkeit einerseits und zum Bedarf unterschiedlicher Grabtiefen der künftigen Grabfelder (Erdbestattungen vs. Urnengräber). Im vorliegenden Vorprojekt sind die im leicht abfallenden Terrain zwingend notwendigen Erdbewegungen nun als Teil eines übergeordneten Gestaltungskonzepts interpretierbar, das den genannten Auflagen gerecht wird. Dass die neue Anlage zur Wohnbebauung hin durch eine Natursteinmauer räumlich gefasst wird, ist geländebedingt richtig und gestalterisch nachvollziehbar.