Das Baureglement der Gemeinde Schwarzenburg enthält – soweit hier interessierend – folgende Bestimmungen zur Gestaltung von Bauten und Anlagen: Art. 45 (Baugestaltung allgemein) 1 Bauten und Anlagen sind so zu gestalten, dass zusammen mit ihrer Umgebung eine gute Gesamtwirkung entsteht. 2/3 […] Art. 53 (Aussenraumgestaltung) 1 Die Umgebung von Bauten und Anlagen ist so zu gestalten, dass sich eine gute Einordnung in Siedlung und Landschaft ergibt. 2 […] Art. 54 (Terrainveränderungen, Stützmauern, Böschungen) 1 Terrainveränderungen sind so zu gestalten, dass sie sich in die bestehende Umgebung integrieren und sich dem natürlichen Gelände anpassen. 2 […]