Das Bild der im Umgebungsplan eingezeichneten, grossen Baumkronen werde allerfrühestens in 50 Jahren Wirklichkeit sein. Die vollständige Rodung an den Rändern des Friedhofs und die Neubepflanzung von Bäumen mitten in den Gräberfeldern sei nicht nachvollziehbar und werde im Baugesuch nicht begründet. Der Kahlschlag widerspreche auch der Beurteilung der OLK vom 10. Januar 2017 (im Verfahren BVE 110/2016/165), denn diese «malerische Gartenanlage» mit den «grossen räumlichen und gestalterischen Qualitäten» werde zerstört. Der Bericht der OLK vom 29. Oktober 2019 basiere auf Projektplänen vom 30. August 2019 und nicht auf den Plänen vom 14. April 2020 gemäss Baueingabe.