wieso diese Aussage inzwischen nicht mehr zutrifft. So wurden die zwischen der Aufbahrungshalle und dem geplanten neuen Areal liegenden Grabfelder per Dezember 2020 aufgehoben, so dass der Zugang zu diesem südlichen Friedhofaral nun sichergestellt ist. Im Jahr 2016 hätten diese Grabfelder noch bestanden und einen Zugang mit den Baumaschinen verunmöglicht. Nur aus diesem Grund habe man damals die genügende Erschliessung (für die Bauphase) verneint. Dieser Mangel sei nun aber behoben. Auch aus der damaligen Aussage der Beschwerdegegnerin kann damit der Beschwerdeführer nichts zu seinen Gunsten ableiten. Die Rüge erweist sich als unbegründet. 8. Ortsbild- und Landschaftsschutz, Rodung