d) Insgesamt erweist sich das Vorhaben als zonenkonform. Ein Bedarfsnachweis ist nicht Voraussetzung für die Erteilung einer Baubewilligung, weshalb auf das Einholen einer (weiteren) Bedarfsberechnung verzichtet werden konnte und der Antrag des Beschwerdeführers auf Einholen und Herausgabe einer solchen Bedarfsberechnung abzuweisen ist. Ein rechtsmissbräuchliches Verhalten der Gemeinde – wie dies der Beschwerdeführer sinngemäss geltend macht – ist nicht erkennbar. 7. Erschliessung