Friedhoferweiterung bereits ab dem Jahr 2021 unzureichend Grabfelder für Erdbestattungen zur Verfügung stehen werden. Sie begründet weiter auch, wieso die bestehenden Grabfelder im vorderen Bereich des Friedhofs nicht aufgehoben, abgeräumt und wieder belegt werden können. Schliesslich führt die Beschwerdegegnerin aus, alternative Begräbnismethoden wie Urnenbeisetzung in Gemeinschaftsgräbern würden zunehmen, jedoch würden auch diese Nutzungen Raum und Fläche benötigen, welche mit der geplanten Friedhoferweiterung abgedeckt würden.