Daraus lässt sich daher nicht ableiten, dass die Beschwerdegegnerin keine Friedhofnutzung beabsichtigen würde. Dazu kommt, dass auch Sicht der Beschwerdegegnerin – entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers – ein Bedarf an zusätzlicher Grabfläche vorhanden ist. So hat sie bereits in der Stellungnahme vom 13. November 2020 anhand einer Tabelle der letzten 5 Jahre aufgezeigt, dass auf dem Friedhof Schwarzenburg pro Jahr 16.4 neue Gräber (Urnen-, Sargreihen- und Kindergräber) entstehen.