a) Der Beschwerdeführer bringt unter dem Titel der Zonenkonformität vor, das Bauvorhaben werde zwar als Friedhof deklariert, in Wirklichkeit solle aber gar kein Friedhof gebaut werden. Dies werde mit den auf dem Plan eingezeichneten Gräbern nur vorgetäuscht. Gebaut werde vielmehr ein Park. Das Bauvorhaben der Gemeinde sei eine Mogelpackung, da letztlich ein zonenfremder Park mit neuen Bäumen und Rasen realisiert werde. Die Betreibung eines Friedhofs erfordere zwingend eine Flächenbedarfsplanung. Eine solche würde in Schwarzenburg aufzeigen, dass dieses südöstliche Friedhofareal in Zukunft als Friedhof gar nicht mehr benötigt werde.